Auch wenn es heute in vielen Familien normal ist, das beide Partner arbeiten und somit über die Sozialversicherungsbeiträge für das Alter vorsorgen, kommt es immer wieder vor, dass ein Partner sich um den Nachwuchs und den Haushalt kümmert.
Die Folge: dieser Partner baut einen deutlich niedrigeren Rentenanspruch auf.
Der Rentenversicherungsträger trägt diesem Rechnung, indem er dem Hinterbliebenen (fester rechtlicher Begriff) eine Hinterbliebenenrente zugesteht.
Eine große Lücke klafft aber für den Fall, dass der Partner mit dem hohen Rentenanspruch zum Pflegefall wird.
Beispiel:
A erhält 1.500 Euro Monatsrente
B erhält 250 Euro Monatsrente
A wird zum Pflegefall mit Unterbringung
Kostenrechnung:
Unterbringungskosten
abzgl. gesetzlicher Pflegeversicherung
Restkosten
abzgl. der Rente von A
Die Rente von A ist laut Gesetz zur Deckung der Restkosten einzubringen. Dieses kann auch in vollem Umfang sein.
Sollte danach noch ein Restbetrag offen sein, ist das Vermögen von A ebenfalls heranzuziehen.
Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass B keine Rente bekommt, die ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Im Zweifel bleibt B nur der Weg über die Beantragung der Grundsicherung. Traurig, aber wahr.
Da die Wahrscheinlichkeit, als Pflegefall zu enden, deutlich über 50% liegt, sollte man sich rechtzeitig mit der Thematik beschäftigen und ggfs. mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Nicht nur für den oben beschriebenen Fall.